Nachrangdarlehen (auch: Mezzanine-Kapital) sind eine für Unternehmen höher verzinste Form der Finanzierung. Das Risiko dieser Ausgestaltungsform liegt zum einen in der Möglichkeit der endfälligen Tilgung – im Vergleich mit den Krediten, die meist vierteljährlich getilgt werden. Zum anderen stehen die Darlehensgeber im Fall einer Zahlungsunfähigkeit immer "hinten an", allerdings noch vor dem Eigenkapital des Unternehmens. Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gerät, werden zunächst die vorrangigen Darlehen (oft Banken) bedient. Erst danach folgen die nachrangigen Darlehen.
Wann erhalte ich Zins und Tilgung?
Wir bieten verschiedene Ausgestaltungen von Nachrangdarlehen an, die Sie jeweils den Details der Anlageprojekte entnehmen können.
So können Sie zwischen Geldzins und Sachzins (z.B. Zins in Gutscheinen) wählen. Der Tilgungs- und Zinsrythmus kann je Projekt unterschiedlich sein, von vierteljährlich, halbjährlich hinzu jährlich oder endfällig.
Eine mögliche Erfolgsverzinsung am Ende der Laufzeit macht ein Nachrangdarlehen zu einem sogenannten partiarischen Nachrangdarlehen. Partiarisch steht hier für gewinnabhängig, da die Erfolgsverzinsung an Umsatzszenarien gebunden ist. Das Projekt ist entsprechend gekennzeichnet, wenn eine erfolgsabhängige Komponente angeboten wird.