Finnland, Deutschland und Österreich sind Teil des FATCA-Abkommens mit den Vereinigten Staaten, in dessen Rahmen die Länder vereinbart haben, steuerrelevante Informationen auszutauschen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Das Abkommen verpflichtet seine Parteien, bestimmte steuerrelevante Informationen über ihre Kunden und Anleger zu sammeln und die gesammelten Informationen an den US Internal Revenue Service (IRS) zu übermitteln.
Wann ist eine Person US-steuerpflichtig?
Eine Person ist US-steuerpflichtig, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- Geburtsort in den USA
- US-Staatsbürgerschaft
- Doppelstaatsbürgerschaft der USA und eines weiteren Landes
- "Green-Card"-Inhaber(in)
- Personen mit US-steuerlichem Wohnsitz (mind. 183 Tage im Jahr wohnhaft)
- US-Steuernummer (SSN oder TIN)
Sind auch Gesellschaften oder Unternehmen betroffen von der Prüfung?
Neben natürlichen Personen werden auch bestimmte Unternehmens- und Geschäftskonten sowie Treuhandkonten geprüft. Wenn ein US-Steuerzahler direkt oder indirekt 25 % oder mehr eines Nicht-US-Unternehmens besitzt oder kontrolliert und der Großteil der Einnahmen des Unternehmens aus Finanzanlagen stammt, wird das Konto des Unternehmens als US-Konto eingestuft. In diesem Fall werden das Konto und der US-Steuerzahler an die IRS gemeldet. US-Unternehmen, die in den USA ansässig sind oder dort verwaltet werden, werden im Allgemeinen ebenfalls gemeldet.
Aufgrund der FATCA-Meldepflichten können US-Steuerpflichtige Personen oder Unternehmen nicht direkt über die Invesdor-Plattform investieren.
Für weitere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns bitte unter service@invesdor.at.