Politisch exponiert ist eine Person, wenn sie entweder selbst ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat, oder ein unmittelbares Familienmitglied von ihr bzw. eine ihr bekanntermaßen nahestehende Personen diese Voraussetzung erfüllt.
Was sind unmittelbare Familienmitglieder?
Familienmitglied im Sinne des GwG ist ein naher Angehöriger einer politisch exponierten Person, insbesondere:
der Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
die Kinder und deren Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
jedes Elternteil.
Was ist eine bekanntermaßen nahestehende Person?
Eine bekanntermaßen nahestehende Person im Sinne des GwG ist eine natürliche Person, die
gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftlich Berechtigter bestimmter Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen ist,
alleiniger wirtschaftlich Berechtigter einer solchen Vereinigung oder Rechtsgestaltung ist, deren Errichtung faktisch zugunsten einer politisch exponierten Person erfolgte oder
zu einer politisch exponierten Person sonstige enge Geschäftsbeziehungen unterhält.
Zu den vorgenannten Vereinigungen oder Rechtsgestaltungen gehören:
juristische Personen des Privatrechts (z. B. Aktiengesellschaften, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung),
eingetragene Personengesellschaften (z. B. offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften),
Trusts, nicht rechtsfähige Stiftungen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist
sowie Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen.
Wer gehört zu einer PEP?
Staats- und Regierungschefs, (stellvertretende) Minister bzw. Staatssekretäre,
Mitglieder der Europäischen Kommission,
Parlamentsabgeordnete und Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane,
Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien,
Mitglieder oberster Gerichte oder Justizbehörden,
Mitglieder der Leitungsorgane von Rechnungshöfen und Zentralbanken,
Botschafter, Geschäftsträger sowie Verteidigungsattachés,
Mitglieder der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen und
Direktoren, stellvertretende Direktoren, Mitglieder des Leitungsorgans oder sonstige Leiter mit vergleichbarer Funktion in einer zwischenstaatlichen internationalen oder europäischen Organisation
Wie müssen PEPs bei der Sorgfaltspflicht behandelt werden?
PEPs bedürfen einer verstärkten Sorgfaltspflicht im Rahmen von Sorgfaltspflichtprüfungen nach §6 GWG, bei der unter anderem die Herkunft des Vermögens geklärt werden muss, um Geldwäsche vorzubeugen. PEPs werden beim risikobasierten Ansatzpauschal als hoch risikobehaftet eingestuft. Eine robuste PEP-Prüfung erfolgt anhand von PEP-Listen, auf denen politisch exponierte Personen erfasst werden. In vielen Unternehmen ist der Irrtum verbreitet, dass man seine Geschäftspartner aufgrund jahrelanger Beziehungen gut genug kennt und dadurch eine umfassende Überprüfung unnötig wird.