Mit einem virtuellen Anteil (Partizipationsrecht) profitieren Anleger wie ein echter Gesellschafter an etwaigen Gewinnausschüttungen und im Falle eines Exits (z.B. Unternehmensverkauf, Börsengang). Anders als echte Gesellschafter erhalten Anleger jedoch keine Stimmrechte und sind nicht am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Deshalb "virtuelle" Anteile.