Grundsätzlich lassen sich die meisten Investments durch Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einfach übertragen. Bitte beachten Sie hierfür die vertraglichen Details Ihres Investments. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Käufer und Verkäufer bestimmen hierfür den Preis. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt Invesdor keinen Sekundärmarkt zu Verfügung und Anleger müssen sich selbständig nach Veräußerungsmöglichkeiten umsehen. Dies kann mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein.