Anleger, die Unternehmen Genussrechtskapital zur Verfügung stellen, erhalten einen Anteil am Gewinn des Unternehmens. Da die Rendite vom Erfolg des Unternehmens abhängig ist, wird diese während der Laufzeit des Genussrechtes, je nach Höhe des jährlichen Gewinns, schwanken und kann damit für das jeweilige Wirtschaftsjahr des Unternehmens niedriger oder höher als die erwartete Durchschnittsrendite sein.
In Jahren, in denen das Unternehmen keine Gewinne erzielt, nimmt das Genussrecht auch am Jahresverlust des Unternehmens, bis maximal in der Höhe des gewährten Genussrechtskapitals, teil.
Eine Nachschussverpflichtung seitens des Genussrechtsinhabers besteht nicht. In zukünftigen Gewinnjahren wird ein möglicher früher angefallener Verlust vor der Ausschüttung einer Vergütung durch Gewinnanteile ausgeglichen.