Nein, die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist bei Invesdor aktuell nicht möglich. Da wir nicht prüfen können, ob der Freistellungsauftrag ausschließlich bei Invesdor hinterlegt wurde oder ggf. noch andere Freistellungsaufträge existieren, und aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes bei Nachjustierungen einzelner Freistellungsaufträge, nehmen wir keine Freistellungsaufträge an.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen alle für Ihre persönliche Steuererklärung notwendigen Steuerbescheinigungen als PDF-Dokumente zur Verfügung, mit denen Sie sich eventuell zu viel entrichtete Steuern vom Finanzamt zurückerstatten lassen können.