Bei einigen Nachrangprojekten können Anleger die gewünschte Verzinsung im Rahmen der Investition mit dem Wunschzins selbst festlegen. Der Emittent gibt den Anlegern dabei eine Bandbreite von Zinsschritten vor. Beispielsweise 3,00 % bis 7,00 %. Nachdem Sie sich das Anlageprojekt genau angeschaut haben wählen Sie einen Zinssatz, der für Sie das Risiko des Anlageprojekts widerspiegelt. z.B. schieben Sie den Schiebereger auf 4,50 %. Bei diesen Projekten wählen alle interessierten Anleger Ihren Wunschzins aus. Bis zum Erreichen des Maximalbetrags muss das Unternehmen den Höchstzins annehmen. Bei Überzeichnung des Maximalbetrags profitiert das Unternehmen ggf. von niedrigeren Zinsen, da Anleger mit niedrigerem Zinssatz in der Verteilung durch das Unternehmen bevorzugt werden.
Dabei gilt das Invesdor-Höchstzins-Prinzip:
Der höchste Zinssatz der geboten wurde und nötig ist, um den Maximalbetrag der Finanzierung zu erreichen wird allen Anlegern gewährt. Das bedeutet, auch wenn Sie einen niedrigeren Zinssatz gewählt haben, als der, der am Ende zustande kommt, erhalten Sie den höheren Zinssatz. Haben Sie einen höheren Wunschzins gewählt kommt kein Vertrag zustande und Sie können eine der nächsten Investmentmöglichkeiten nutzen.
Bitte beachten Sie: In seltenen Ausnahmefällen behalten sich die Unternehmen das Recht vor, Darlehensgebote abzulehnen, auch wenn sie den ausgewählten Zinssatz umfassen. Zudem dürfen die Unternehmen zur Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerte Darlehensgebote ablehnen, wenn andernfalls der Schwellenwert überschritten würde.